ROTTMÜLLER Kranverleih

Vertragsbedingungen

  • Allgemeines

Grundsätzlich führen wir ausschließlich Aufträge durch, bei denen keine Sicherheitsbedenken bestehen, und die die Kapazitäten der Kranfahrzeuge nicht überschreiten. Die Vermietung der Fahrzeuge erfolgt ausschließlich mit Bedienungspersonal. Die Beauftragung hat stets schriftlich zu erfolgen.

  • Zusatzleistungen

Sämtliche Zusatzhebevorrichtungen (Arbeitskorb, Holzgreifer, Krangabel etc.), Leistungen zur Verkehrssicherheit (Einholung von Sondernutzungsgenehmigungen, Beschilderung etc.) sowie Besichtigungen müssen gesondert in Auftrag gegeben werden und werden in Rechnung gestellt; die Abrechnung erfolgt nach Aufwand. Ebenso ist der Transport von Zusatzhebevorrichtungen für den Autokran nicht im Auftrag enthalten und wird nach dem tatsächlichen Aufwand abgerechnet.

  • Leistungen des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass sowohl eine gesicherte Zufahrt, ausreichend Rangierfläche sowie eine gesicherte Abstützfläche (Untergrund jeweils befestigt) mit den für die Kranfahrzeuge benötigten Mindestabmessungen (siehe technische Details sowie Auftragsformular) gewährleistet sind. U. U. entstehende Bergungs- und/oder Reparaturkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

  • Stornierung

Bei Stornierung eines Kraneinsatzes nach der schrifltichen Beauftragung werden 30% des Auftragswertes berechnet. Aufträge mit einer Dauer von weniger als fünf Stunden erfolgen unsererseits nur unter Vorbehalt und können von uns auch kurzfristig vor Einsatzbeginn verschoben werden.

  • Leistungsnachweis

Einsatzdauer sowie An- & Abfahrtszeiten werden per Regiebericht ("Leistungsnachweis für Kranarbeiten") erfasst und entsprechend abgerechnet. Pausen (nur möglich ab einer Einsatzdauer von acht Stunden oder mehr) müssen gesondert auf dem Regiebreicht verzeichnet werden.

  • Rechnungsstellung

Die Abrechnung erfolgt ausschließlich an den Auftraggeber, eine Rechnungsstellung an einen Dritten ist nur nach dessen schriftlicher Zustimmung möglich. An- und Abfahrtszeiten können nicht in Einsatzdauerpauschalen oder in die Einsatzdauer eingerechnet werden.
Kranarbeiten gelten nicht als Bauleistungen, die Rechnungsstellung hat daher auch gegenüber anderen Bauleistenden stets inkl. der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer ("brutto") zu erfolgen.
Lohnleistungen sind nicht skontierfähig. Alle Rechnungen sind zahlbar innerhalb von acht Tagen ohne Abzug; maßgeblich ist stets das Rechnungsdatum.

  • Datenschutz

Die Daten unserer Kunden werden — soweit gesetzlich vorgeschrieben oder zur Pflege unserer Geschäftsbeziehungen erforderlich — verarbeitet und genutzt, eine Weitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich zur Auftragsabwicklung. Personenbezogene Daten werden gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz behandelt.

  • Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Bad Aibling.

Im Falle einer Auftragserteilung lassen Sie uns das entsprechende Auftragsformular bitte schnellstmöglich zukommen.

Hier die Vertragsbedingungen zum Download.

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